Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand für Veranstalter

(1) Die Hallerbach & van der Horst TCGEvents GbR, Berghäuser Straße 221, 45659 Recklinghausen (im Folgenden: Plattform) bietet dem Veranstalter eine technische Infrastruktur zur Vermittlung von Veranstaltungen an, bei denen Besucher Tickets erwerben können.

(2) Der Veranstalter nutzt die Plattform, um Tickets für seine Veranstaltungen zu verkaufen und die Teilnahme der Besucher zu ermöglichen.

§ 2 Leistungen der Plattform

(1) Die Plattform stellt dem Veranstalter eine Online-Plattform zur Verfügung, auf der Veranstaltungen präsentiert und Tickets für diese Veranstaltungen verkauft werden können.

(2) Die Plattform übernimmt die technische Abwicklung der Buchung und den Zahlungsprozess über einen von der Plattform ausgewählten Zahlungsdienstleister.

(3) Die Plattform bewirbt die Veranstaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Verkäufen.

(4) Haftungsausschluss für technische Verfügbarkeit: Die Plattform übernimmt keine Haftung für die technische Verfügbarkeit ihrer Dienste, es sei denn, der Ausfall ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Plattform zurückzuführen.

(5) Managementtool: Die Plattform stellt dem Veranstalter ein Managementtool zur Verfügung, welches ihm für die administrative Abwicklung der Veranstaltungen notwendigen Informationen bereitstellt.

§ 3 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, vollständige und korrekte Informationen zu den Veranstaltungen bereitzustellen, einschließlich Datum, Zeit, Ort, Preis und etwaigen besonderen Bedingungen.

(2) Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen und die Erfüllung aller damit verbundenen rechtlichen Pflichten, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Genehmigungen und die Einhaltung lokaler Vorschriften.

(3) Der Veranstalter stellt sicher, dass die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Versicherungen vorliegen.

(4) Verlinkung zur Plattform: Der Veranstalter verpflichtet sich, auf seiner eigenen Website eine für seine Kunden zugängliche Verlinkung zur Plattform einzurichten. Die Kunden können sich dort zum Zweck der Durchführung von Ticketkäufen anmelden.

(5) Servicebereich: Auf der verlinkten Seite wird ein Servicebereich eingerichtet, in dem vom Veranstalter vorgegebene Events, Zeitpläne und Neuigkeiten angezeigt werden. Der Veranstalter kann hier auch Newsinformationen per E-Mail an Kunden senden, die den Newsletter abonniert haben.

§ 4 Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Besucher

(1) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung wird direkt zwischen dem Veranstalter und dem Besucher geschlossen. Die Plattform tritt lediglich als Vermittler auf.

(2) Der Veranstalter haftet für jegliche Ansprüche, die sich aus der Durchführung der Veranstaltungen oder aus der Nichtdurchführung ergeben.

§ 5 Provision und Gebühren

(1) Der Veranstalter zahlt der Plattform eine Vermittlungsprovision in Höhe von 6,5% des Ticketpreises und einen Festbetrag von 0,25€ pro verkauftem Ticket.

(2) Konto beim Zahlungsdienstleister: Der Veranstalter verpflichtet sich, ein Konto beim von der Plattform ausgewählten Zahlungsdienstleister Stripe Technology Europe Ltd. einzurichten. Über dieses Konto wird ein Split-Payment-Prozess eingerichtet, durch den die Provisionsansprüche der Plattform direkt an diese ausgekehrt werden, während der Restbetrag dem Veranstalter überwiesen wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kontoangaben stets aktuell zu halten.

§ 6 Zahlungsabwicklung

(1) Die Plattform wickelt die Zahlungen der Besucher über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Technology Europe Ltd. ab. Der Veranstalter erhält den Ticketpreis abzüglich der Vermittlungsprovision der Plattform.

(2) Die Auszahlung an den Veranstalter erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltungen.

§ 7 Rückerstattung und Stornierung

(1) Der Veranstalter ist verantwortlich für die Abwicklung von Rückerstattungen, falls Ticketkäufer aus irgendeinem Grund Rückerstattungsansprüche haben (etwa weil die Veranstaltung nicht stattfindet).

(2) Bei Stornierung oder Ausfällen der Veranstaltungen bleibt die Vermittlungsprovision nicht erstattungsfähig. Der Veranstalter trägt in solchen Fällen die Kosten für etwaige Rückerstattungen an die Besucher.

§ 8 Haftung und Freistellung

(1) Die Plattform haftet nicht für die Durchführung der Veranstaltung, es sei denn, sie hat den Mangel der Veranstaltungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(2) Der Veranstalter stellt die Plattform von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Durchführung oder Nichtdurchführung der Veranstaltung entstehen, einschließlich Ansprüchen der Besucher.

(3) Technische Verfügbarkeit: Die Plattform haftet nicht für die technische Verfügbarkeit ihrer Dienste, es sei denn, der Ausfall ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit der Registrierung des Veranstalters auf der Plattform in Kraft und gilt für die Dauer der Nutzung der Plattform durch den Veranstalter.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.

(3) Die Kündigung hat keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Ticketverkäufe oder noch laufende Veranstaltungen, die über die Plattform vermittelt wurden.

§ 10 Vertragsgegenstand für Besucher/Ticketkäufer

(1) Die Plattform bietet Besuchern die Möglichkeit, als Ticketkäufer Eintrittskarten für Veranstaltungen von Drittanbietern (Veranstaltern) zu erwerben. Der Ticketkäufer erklärt sich bereit, die Dienste der Plattform gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen.

(2) Die Plattform vermittelt den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen, die von Veranstaltern angeboten werden.

(3) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt direkt zwischen dem Ticketkäufer (Besucher) und dem Veranstalter zustande.

§ 11 Zahlungsabwicklung

(1) Der Ticketkäufer zahlt den Ticketpreis über die Plattform, die die Zahlung über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Technology Europe Ltd. abwickelt.

(2) Der Zahlungsdienstleister zieht die Zahlung des Ticketkäufers ein und leitet sie nach Abzug der Vermittlungsprovision an den Veranstalter weiter.

§ 12 Verantwortung der Haftung

(1) Die Plattform ist nicht verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung. Alle Ansprüche, die aus der Veranstaltung resultieren, sind direkt gegen den Veranstalter zu richten.

(2) Die Plattform übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Änderungen der Veranstaltung.

§ 13 Rückerstattung und Stornierung

(1) Im Falle eines Ausfalls oder einer Stornierung der Veranstaltung ist der Veranstalter für die Rückerstattung des Ticketpreises verantwortlich.

(2) Die Plattform behält ihre Vermittlungsgebühr auch bei einer Rückerstattung ein.

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Der Ticketkäufer hat kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(2) Mit der Buchung eines Tickets akzeptiert der Ticketkäufer ausdrücklich den Ausschluss des Widerrufsrecht.

§ 15 Europäische Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

(2) Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen von Online-Dienstverträgen ergeben.

(3) Die Plattform ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, erklärt sich jedoch bereit, an einem solchen Verfahren teilzunehmen oder dieses zu prüfen, falls dies für eine gütliche Einigung erforderlich ist.

§ 16 Pflichten des Ticketkäufers

(1) Der Ticketkäufer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere bei der Eingabe von persönlichen Daten und Zahlungsinformationen.

(2) Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zur Plattform sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

(3) Der Ticketkäufer verpflichtet sich, die gekauften Tickets nicht ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblich weiterzuverkaufen oder zu verteilen.

(4) Sollte der Ticketkäufer gegen diese Verpflichtungen verstoßen, behält sich die Plattform das Recht vor, den Zugang des Ticketkäufers zu sperren oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 17 Technische Verfügbarkeit der Plattform

(1) Die Plattform bemüht sich, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Dienste zu gewährleisten.

(2) Es kann jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder den störungsfreien Betrieb der Plattform übernommen werden.

(3) Die Plattform behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Diensten temporär zu beschränken, wenn dies aus Gründen der Wartung, Sicherheit oder zur Optimierung des Dienstes erforderlich ist.

§ 18 Geistiges Eigentum

(1) Alle Inhalte, die auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Texte, Bilder, Logos und Designs, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Ticketkäufer darf diese Inhalte nur im Rahmen der Nutzung der Plattform verwenden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Plattform, ist nicht gestattet.

(3) Verstöße gegen das Urheberrecht können rechtliche Schritte nach sich ziehen.

§ 19 Verhalten bei Veranstaltungsstörungen

(1) Sollte es im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung zu Störungen oder Problemen kommen (z.B. Veranstaltungsabsage, Änderung des Veranstaltungsortes oder der Uhrzeit), ist der Ticketkäufer verpflichtet, den Veranstalter direkt zu kontaktieren.

(2) Die Plattform ist bemüht, den Ticketkäufer bei der Kommunikation mit dem Veranstalter zu unterstützen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die endgültige Lösung der Probleme.

§ 20 Recht auf Zurückbehaltung der Provision

(1) Die Ticketplattform behält sich das Recht vor, ihre Provision von den gezahlten Ticketpreisen einzubehalten, auch wenn es zu Störungen oder Änderungen der Veranstaltung kommt.

(2) Dies gilt nicht, wenn die Plattform selbst für die Störung verantwortlich ist oder die Vermittlungstätigkeit nicht ordnungsgemäß erbracht wurde.

§ 21 Änderungen der AGB

(1) Die Plattform behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um rechtliche, technische oder betriebliche Anpassungen vorzunehmen.

(2) Der Ticketkäufer und der Veranstalter werden über Änderungen der AGB rechtzeitig per E-Mail oder über die Plattform informiert.

(3) Sofern der Ticketkäufer oder der Veranstalter den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

(4) Sollte der Ticketkäufer den Änderungen widersprechen, kann die Plattform den Vertrag außerordentlich kündigen.

Recklinghausen, im September 2024.